Je sensibler die Unternehmensdaten, desto wichtiger ist eine kompromisslose Prüfung, die alle Eventualitäten berücksichtigt, um Risiken von vornherein auszuschließen.
- Durchführung von Jahresabschlussprüfungen bei prüfungspflichtigen
- Personengesellschaften nach HGB bzw. PublG
- Kapitalgesellschaften
- Stiftungen
- Prüfung von Konzernabschlüssen
- Prüfungen nach Haushaltsgrundsätze-Gesetz
- Prüfung von Baubetreuern, Bauträgern, Maklern, Darlehens- und Anlagevermittlern
- Unterschlagungsprüfung
- Insolvenzprüfung


