Je sensibler die Unternehmensdaten, desto wichtiger ist eine kompromisslose Prüfung, die alle Eventualitäten berücksichtigt, um Risiken von vornherein auszuschließen.
  • Durchführung von Jahresabschlussprüfungen bei prüfungspflichtigen
    • Personengesellschaften nach HGB bzw. PublG
    • Kapitalgesellschaften
    • Stiftungen
  • Prüfung von Konzernabschlüssen
  • Prüfungen nach Haushaltsgrundsätze-Gesetz
  • Prüfung von Baubetreuern, Bauträgern, Maklern, Darlehens- und Anlagevermittlern
  • Unterschlagungsprüfung
  • Insolvenzprüfung