In einer Sondersitzung des Bundesrates wurde das „Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland“ am 20.02.2009 endgültig verabschiedet.
Ziel dabei ist es, durch Maßnahmen der Beschäftigungssicherung und durch finanzielle Entlastungen die Auswirkungen der Wirtschaftskrise abzufedern.
Einige Neuerungen wirken sich dabei erheblich auf die Lohn- und Gehaltsabrechnung aus, und das zum Teil sogar rückwirkend:
1. Senkung der Einkommenssteuer rückwirkend zum 01.01.2009
Der steuerliche Grundfreibetrag wurde rückwirkend zum 01.01.2009 um
170 € von 7.664 € auf 7.834 € angehoben, sowie der Eingangssteuersatz von 15% auf 14% abgesenkt.
Um sicherzustellen, dass die Steuerentlastungen den Arbeitnehmern zeitnah zugute kommen, wird der Arbeitgeber in § 41c Abs. 1 S. 2 EStG zur
rückwirkenden Neuberechnung der Lohnsteuer
ausdrücklich verpflichtet.
Ausgenommen davon ist die Nachberechnung für Arbeitnehmer die in den ersten zwei Monaten 2009 bereits ausgeschieden sind.
Sie erhalten also mit der Lohnabrechnung März für alle Arbeitnehmer, außer für geringfügig und kurzfristig beschäftigte Arbeitnehmer mit Pauschalversteuerung, korrigierte Lohnabrechnungen für Januar und Februar 2009, soweit sich Änderungen ergeben haben.
2. Änderungen zur Kurzarbeit ab 01.02.2009
Im Rahmen der Maßnahmen zur Beschäftigungssicherung wird ab 01.02.2009 das Verfahren für die Antragstellung und Prüfung vereinfacht und die Kurzarbeit von der Bundesagentur für Arbeit stärker gefördert.
So werden dem Arbeitgeber ab 01.02.2009 die
Arbeitgeber-Anteile zur Sozialversicherung für das fiktive Entgelt bei Kurzarbeit zu
50% erstattet. Bei Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen können auf Antrag auch 100% erstattet werden.
Bis Ende 2010 ist es nicht mehr erforderlich, dass mindestens ein Drittel der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer von mehr als 10% Arbeitsausfall betroffen sind. Der Nachweis eines mehr als 10%igen Arbeitsausfalls je Arbeitnehmer ist ausreichend, auch wenn weniger als ein Drittel der Belegschaft betroffen ist.
Befristet Beschäftigte erhalten wie alle anderen Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld. Leiharbeiter müssen nicht erst entlassen werden, bevor die Stammbelegschaft Kurzarbeitergeld beziehen kann.
Die Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld wurde auf
18 Monate verlängert.
3. Senkung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung ab 01.07.2009
Als weitere Entlastung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer werden die Beiträge zur Krankenversicherung ab 01.07.2009 um 0,6 % gesenkt (Arbeitgeber und Arbeitnehmer je 0,3%).
Sollten Sie hierzu Fragen haben, zögern Sie nicht, uns anzurufen.
Mit freundlichen Grüßen
Tina Kriebisch
Team Lohn