Simone Finsterbusch
Teamleiterin Lohn
Archiv Simone Finsterbusch
1. Steuervereinfachungsgesetz
Der Bundesrat hat am 23.09.2011 dem Entwurf des Steuervereinfachungsgesetzes zugestimmt.
Dabei wurde der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 920,00 € auf 1.000,00 € rückwirkend zum 01.01.2011 angehoben. Die sich daraus ergebende Steuerersparnis wird bei den Arbeitnehmern einmalig in der Dezember-Abrechnung berücksichtigt. Die Lohnabrechnungen der Monate Januar bis November 2011 bleiben davon unberührt.
2. ELENA - Verfahren eingestellt
Am 02.12.2011 wurde das Gesetz zur Aufhebung von Vorschriften zum Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA) im Bundesgesetzblatt verkündet und trat damit zum 03.12.2011 in Kraft.
Ab diesem Zeitpunkt entfällt die Pflicht des Arbeitgebers, monatliche Meldungen zu Entgeltdaten an die Zentrale Speicherstelle zu erstatten. Gleichzeitig werden keine Arbeitnehmerdaten mehr angenommen und alle bisher gespeicherten Daten werden unverzüglich gelöscht.
3. Verzögerung der elektronischen Lohnsteuerkarte
Der Start der elektronischen Lohnsteuerkarte wurde wegen unerwarteter technischer Probleme bundesweit um ein Jahr auf den 01.01.2013 verschoben.
Die Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte 2010 bzw. der vom Finanzamt ausgestellten Ersatzbescheinigung 2011 (Steuerklasse, Kinderfreibetrag, Kirchensteuermerkmal und Freibetrag) gelten im Jahr 2012 weiter. Sollten sich Änderungen diesbezüglich ergeben haben, muss der Arbeitnehmer die Steuerkarte beim Finanzamt ändern lassen. Er erhält dort auf Antrag einen Ausdruck der geänderten Lohnsteuerabzugsmerkmale oder eine neue Ersatzbescheinigung und legt diese seinem Arbeitgeber als Grundlage für den Lohnsteuerabzug vor.
Bei Arbeitgeberwechsel wird die Lohnsteuerkarte 2010 – wie bisher auch – dem Arbeitnehmer zur Vorlage beim neuen Arbeitgeber ausgehändigt.
Wir wünschen Ihnen noch eine schöne Adventszeit, ein frohes Weihnachtsfest und stehen Ihnen für Rückfragen zu diesen gesetzlichen Änderungen gern zur Verfügung.